Datenschutzinfo Social Share Buttons

Auskunft nach Art15 DSGVO

Die Problematik mit dem Social Media Sharing
Social Media Share Buttons sind im Prinzip nicht mehr aus der Online-Welt wegzudenken. User können alles Mögliche teilen und tun dies in der Regel auch vollkommen unbedarft. Das Problem: Sie wissen meistens nicht, was sie tun. Den wenigsten Usern dürfte bekannt sein, dass allein das Vorhandensein von Share Buttons in der Regel zu einem Datenaustausch zwischen Sozialen Netzwerken und der besuchten Internetseite führt, um benutzerspezifische Informationen abzuholen. Die von den gängigen Social Media Networks angebotenen Share Buttons oder Widgets bringen Websitebetreiber in eine datenschutzrechtlich nicht ungefährliche Situation.

  • Die Plugins oder Widgets für das Teilen von Inhalten (Share-Buttons) senden automatisch Informationen über Website-Besucher an Social Networks.
  • Dazu ist eine aktive Handlung des Nutzers ist dafür nicht erforderlich, bereits beim Aufrufen der Website läuft der Data Stream im Hintergrund.
  • Der Nutzer weiß in der Regel davon nichts – jetzt könnte man dagegenhalten, er
    könne die Datenschutzerklärung lesen.
  • So einfach ist es aber nicht, denn der Nutzer muss bereits vor Erhebung /
    Verarbeitung / Nutzung der Daten seine Zustimmung geben.

Demzufolge verstoßen die meisten und gängigen Social Share Buttons ausdrücklich gegen das deutsche Datenschutzgesetz und die Regelungen der EU DSGVO. Das kann zu Abmahnungen oder Strafen führen.

Aber wie kann man Social Share Buttons dann rechtssicher einsetzen?
Es gibt bereits einige Lösungen für verschiedene Online-Plattformen, beispielsweise des Plugin „Shariff“ oder das „eRecht24 Safe Sharing Tool“ um zwei Beispiele zu nennen. Letztendlich besteht der Kniff darin, das eine Datenverbindung erst dann aufgebaut wird, wenn der Nutzer aktiv auf den Button klickt. Vorher werden keinerlei Daten – auch nicht in anonymer Form – an Social Networks gesendet.

In diesem Fall hat der Nutzer die Möglichkeit, die Folgen des Share Buttons in der Datenschutzerklärung zu nachzulesen und kann (zumindest theoretisch) eine informierte Entscheidung treffen.