Datenschutzbehörde befragt Kommunen in Baden-Württemberg

Landesdatenschutzbehörde befragt Kommunen Umsetzung

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) befragte im Juni 2019 alle 1101 Gemeinden in BW zu den wichtigsten Bereichen des Datenschutzrechts sowie zum Stand der Umsetzung der DSGVO.

Hierzu erhielten die Gemeindeverwaltungen einen Online-Katalog mit 50 Fragen zu den verschiedenen Bereichen des Datenschutzes.

Hohe Beteiligung an Befragung

„Rund 86 Prozent der baden-württembergischen Gemeinden haben sich an der Umfrage beteiligt. Dies zeigt, dass die Gemeinden den Datenschutz sehr ernst nehmen. Wir werden nun die Antworten auswerten und analysieren, wo Probleme bestehen und Bedarfe gemeldet wurden. Insbesondere wollen wir herausfinden, wo weitere Unterstützung erforderlich ist und wie diese geleistet werden kann“, so der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Brink.

Sein erster Eindruck ist, dass vor allem kleinere Gemeinden auf weitere Unterstützung durch den LfDI angewiesen sind. Kleineren Kommunen fehlt häufig das Personal, um alle Vorgaben einzuhalten. Dies ist unserer Erfahrung nach auch nicht verwunderlich, da die zusätzlichen Aufgaben unter dem vorhandenen Personal verteilt wurden ohne dass dabei gleichzeitig neue Stellen geschaffen wurden.

Rund 7 Prozent der angeschriebenen Gemeinden haben ihren Zugangslink zum Fragenkatalog nie aufgerufen, obwohl auch mehrfach per eMail auf die Umfrage hingewiesen wurde. Die Kommunen, die den Fragenkatalog noch nicht beantwortet haben, werden nochmals vom LfDI angeschrieben und um eine Erklärung gebeten, da die Kommunen gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet sind.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) in Baden-Württemberg wird im Herbst 2019 die Auswertung der Umfrage vorstellen. Die Ergebnisse sollen außerdem in die Broschüre „Datenschutz für Kommunen“ einfließen, welche Ende des Jahres zur Verfügung steht und den baden-württembergischen Kommunen weitere Orientierung geben soll.

Inzwischen machen immer mehr Kommunen von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, beim Thema Umsetzung der DSGVO externe Beratung in Anspruch zu nehmen.

Jetzt ein bisschen Werbung:

Ein kompetenter Ansprechpartner ist mein Kollege, der Datenschutzbeauftragte und Rechtsanwalt Thomas Lang. Er berät Kommunen in der Funktion als externer Datenschutzbeauftragter und kann auf  Erfahrung in diesem komplexen und vielfältigen Feld zurückgreifen, in eine Vielzahl kommunaler Aufgaben und Einrichtungen beachtet werden müssen. Herr Lang verfügt über umfassende Erfahrung bei der praxisgerechten und effizienten Umsetzung der DSGVO im kommunalen Bereich.

Kontakt zu Herrn Lang: https://www.datenschutzadvokat.de.