EuGH: Betreiber von Webseiten mit Like-Button für Datenerhebung mitverantwortlich

Like-Button-Facebook-Urteil

Der EuGH hat am 29.7.‌2019 festgestellt, dass es eine gemeinsame Verantwortung von Betreibern einer Website und Facebook geben kann, wenn auf der Website der „Gefällt mir“-Button von Facebook enthalten ist. Das betrifft das Erheben und die Übermittlung der personenbezogenen Daten der Besucher der jeweiligen Website.

Fashion ID ist ein deutscher Onlinehändler, der in seine Website den „Gefällt mir“-Button von Facebook eingebunden hatte. Beim Aufrufen der Website durch einen Besucher wurden die personenbezogenen Daten dieses Besuchers an Facebook Ireland übermittelt. Offenbar erfolgte diese Übermittlung, ohne dass sich der Besucher dessen bewusst war und unabhängig davon, ob er Mitglied bei Facebook war oder den Button angeklickt hatte.

Der EuGH hat entschieden, dass Fashion ID für die Datenverarbeitungsvorgänge, die Facebook Ireland nach der Übermittlung der Daten vorgenommen hat, nicht als verantwortlich angesehen werden kann, da es keinen Einfluss hierauf hatte.

Gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO

Dagegen könne für die Vorgänge des Erhebens der Daten und deren Weiterleitung an Facebook Ireland eine gemeinsame Verantwortung bestehen, da Fashion ID und Facebook Irland gemeinsam über die Zwecke und Mittel der Erhebung entschieden. Fashion ID konnte durch den Button die Werbung für seine Produkte optimieren. Daher bestand zumindest ein stillschweigendes Einverständnis in das Erheben und die Weitergabe der personenbezogenen Daten der Website-Besucher. Diese Verarbeitungsvorgänge seien im beiderseitigen wirtschaftlichen Interesse der Unternehmen gewesen. Fashion ID hätte die Besucher seiner Website aber über solche Vorgänge der Datenverarbeitung informieren müssen.

Aus der gemeinsamen Verantwortlichkeit ergeben sich folgende u.a. Auswirkungen:

  • Auskunftsrechte der Betroffenen – Ein Nutzer kann von Ihnen Auskunft über alle seine bei Facebook gespeicherten Daten verlangen oder nur die auf einen “Gefällt mir”-Schaltfläche bezogenen Daten. In beiden Fällen können Sie nichts weiter unternehmen, als darauf zu vertrauen, dass Facebook die benötigte Auskunft erteilt.
  • Abschluss einer Vereinbarung – Facebook muss, wie bei Fanpages, Ihnen die Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit anbieten. Derzeit gibt es eine solche Vereinbarung nicht.

Rechtsicher lässt sich Facebook (möglicherweise auch andere Social Media Kanäle?) aus den genannten Gründen derzeit nicht betreiben.

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