Cookie Urteil des EuGh: Interview im Staatsanzeiger erschienen

Interview Staatsanzeiger

In diesem Beitrag werden Sie keine bahnbrechenden Informationen finden, es ist quasi ein Beitrag in eigener Sache. Wir freuen uns sehr, dass der Staatsanzeiger durch unsere schnelle und praxisnahe Informationen zum EuGh Cookie Urteil auf uns aufmerksam geworden und uns dazu in einem kurzem Interview zu Wort kommen lässt. Da der Staatsanzeiger nicht alle Berichte online veröffentlicht, haben wir uns für eine kurze Berichterstattung entschieden.

Das Interview können Sie nachfolgend gerne lesen, für genauere Informationen empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag EuGh Urteil zu Cookies.

Cookie Consent wird Pflicht

Wie bereits ausführlich berichtet, dürfen Third Party Cookies und Skripte nur noch mit einer Einwilligung der Nutzer verwendet werden. Ausgenommen sind Session Cookies und rein funktionale Cookies, ohne diese kann kaum eine Webseite mehr betrieben werden. Alles was darüber hinaus geht, insbesondere die Übertragung von Daten an Dritte sowie Analyse / Tracking / Remarketing und vergleichbares muss durch den Nutzer freigegeben werden.

Die DSGVO hat einer derartige Regelung im Prinzip enthalten, mit Verweis auf das deutsche Telemediengesetz wurde die Information über den Einsatz von Cookies weitestgehend als ausreichend akzeptiert. Ein Opt Out war zwar Pflicht, sonst musste in der Praxis aber nicht allzu viel beachtet werden.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof kommt für engagierte Datenschutzbeauftragte aber keinesfalls überraschend, es gab bisher aber noch keine konkreten Urteile.

Akuter Handlungsbedarf

Auch wenn bisher nicht in letzter Instanz geklärt ist, inwiefern datenschutzrechtliche Verstöße wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können.

Man sollte es nicht darauf ankommen lassen, denn das Sammeln von Daten oder dem Einblenden personalisierter Werbeanzeigen ohne Einwilligung könnte durchaus als unlauterer Wettbewerbsvorteil gewertet werden.

Ganz unabhängig davon wäre es ein Verstoß gegen die DSGVO, weiterhin ohne Einwilligung Third Party Cookies zu setzen und ungefragt Nutzer zu tracken. Daher sind alle Unternehmen gut beraten, zu handeln.

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